Seit Beginn 2023 gelten in der EU neue Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresbericht von Unternehmen – Konsolidierte Fassung der Lageberichts-RICHTLINIE 2013/34/EU.
Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Insgesamt fallen rund 15.000 Unternehmen in Deutschland in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Als Folge werden in den Lieferketten, auch in kleineren Unternehmen, diverse Dinge zur Nachhaltigkeit abgefragt. An der Konkretisierung der europäischen Richtlinie in ein deutsches Gesetz wird zurzeit gearbeitet.
Auf der Internetseite der Chemie3 befindet sich ein guter Kurz-Überblick über die neuen Pflichten und das Verhältnis zur EU-Taxonomie.
Unter dem Dach von Chemie3 setzen sich BAVC, IGBCE und VCI dafür ein, Nachhaltigkeit in der chemisch-pharmazeutischen Industrie als Leitbild zu verankern. Nachhaltigkeit verstehen wird dabei als ein Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und Sozialem verstanden.
AK
6.11.24

