Die Europäische Kommission legt einen ersten sektorübergreifenden Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor.
Eine etwa viermonatigen Einspruchsphase für das Europäische Parlament und den Rat folgt. Mit Einsprüchen wird nicht gerechnet. Danach werden die Standards im Amtsblatt veröffentlicht, treten in Kraft und gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024. Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.
Im November 2022 verabschiedete das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Danach müssen nicht nur große, sondern auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption berichten.
Die CSRD wird ergänzt durch European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit annähernd 100 Offenlegungsanforderungen und über 1.000 quantitativen und qualitativen Datenpunkten. Sie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. Informationspflichten des Vorstands und die Prüfungspflicht für Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte nimmt erheblich zu.
In der vorausgegangenen Konsultation (alle Beiträge) waren Unternehmen und Wirtschaftsverbände sich weitgehend einig, dass die Anforderungen nach wie vor zu detailliert und zu präskriptiv sind, während Umwelt- und Verbraucherorganisationen argumentierten, die Änderungen verringerten das Anspruchsniveau des ursprünglichen Entwurfs der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
Die ebenfalls notwendigen sektorspezifischen Standards verzögern sich voraussichtlich, nachdem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Reduzierung der Berichtslast um 25 % angekündigt hat, sollen allerdings auch noch dieses Jahr vorgelegt werden.
AK
18.8.23

Webinar des IfBB
28. April 2022 um 11:00 Uhr – IfBB-Webinar zum Thema „Per UN-Resolution zum weltweiten Plastik-Vertrag?“.
Im April-Webinar beschäftigt sich das IfBB in der Reihe „Biowerkstoffe im Fokus!“ mit der Anfang März 2022 verabschiedeten UN-Resolution gegen die weltweite Umweltverschmutzung durch Kunststoffe, eine weitreichende Vereinbarung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA), bis 2024 einen weltweit verbindlichen Vertrag auszuarbeiten, der die Plastikverschmutzung
beenden soll:
- Was bedeutet die Resolution und was können wir von ihr erwarten?
- Wie wird sie von führenden Umweltschutzorganisationen bewertet?
- Position des IfBB und Diskussion
- kostenfreie Anmeldung
- Webinar
AK
8.4.22
