Neue EU-Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Seit dem 5. Januar 2023 gelten in der EU neue Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresbericht von Unternehmen – Konsolidierte Fassung der RICHTLINIE 2013/34/EU.

Eine breitere Gruppe großer Unternehmen sowie börsennotierte KMU wird verpflichtet, standardisiert zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten. Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Die Standards sollen dieses Jahr erarbeitet werden.

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um Investitionsrisiken zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Über noch zu erlassende Standards soll eine gewisse Vergleichbarkeit der Daten und damit Transparenz geschaffen werden. Unternehmen müssen dafür Nachhaltigkeitsinformationen digitalisieren. Für die Validität der Daten soll eine verpflichtende Prüfung sorgen.

Während KMU, die an geregelten Märkten notiert sind, verpflichtet werden, können nicht börsennotierte KMU auf freiwilliger Basis einsteigen. Es soll ein eigener, auf KMU angepassten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU-Kommission erlassen werden.

Diese Änderung erfolgte mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (RICHTLINIE 2022/2464 – Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), welche ihrerseits die EU-Richtlinie über Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (RICHTLINIE 2014/95 – Non-Financial Reporting Directive – NFRD) ändert.

AK
1.4.23