Neues Verpackungsrecht für Deutschland

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging an Packaging Waste Directive – PPWR; Regulation (EU) 2025/40) gilt grundsätzlich direkt in allen EU-Mitgliedsländern. Gleichwohl bedarf es für viele Fragestellungen eigene Regelungen in den einzelnen Staaten. Das Bundesumweltministerium hat einen ersten Umsetzungsvorschlag in die Diskussion gebracht.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. hat gegenüber dem Bundesumweltministerium eine umfangreiche und ungewöhnlich deutliche Stellungnahme zu diesem Umsetzungsvorschlag, dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und weiterer Rechtsbereiche an die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) abgegeben. Die Kritik fällt scharf aus: Der Verband sieht den Mittelstand im Recycling existenziell bedroht, warnt vor einer gefährlichen Machtverschiebung im Markt.

Die Firmenstruktur sei typischerweise kleinteilig, regional verwurzelt und wettbewerbsstark in Deutschland. Dies sei einer der Gründe für die hohe Leistungsfähigkeit der Branche.

Doch genau diese Struktur sieht der Verband nun bedroht. Der Referentenentwurf schränke die unternehmerischen Freiheiten massiv ein und dränge mittelständische Unternehmen in eine neue Rolle: an den Rand, als reine Dienstleister großer Konzerne.

§32 als Kernproblem: Gefahr einer marktbeherrschenden Struktur

Die geplante Verpflichtung für Hersteller, sich auch für gewerbliche Verpackungen zu einer zentralen Organisation zusammenzuschließen und eine unentgeltliche Rücknahme zu gewährleisten, gefährde ein bislang bewährtes und gut funktionierendes System. Dieses zeichne sich besonders durch Vielfalt, regionale Strukturen und den Wettbewerb zahlreicher mittelständischer Entsorger aus – Elemente, die ohne Not geschwächt oder sogar zerstört würden.

Unentgeltliche Rücknahme werde von den europäischen Vorgaben, der PPWR, für gewerbliche Verpackungen nicht verlangt.

Eine verpflichtende Herstellerorganisation mit unentgeltlicher Rücknahme würde diese gewachsenen Strukturen jedoch aufbrechen. Mit einer solchen Vorgabe entfiele die Möglichkeit für Anfallstellen, individuelle Verträge mit regionalen mittelständischen Entsorgern abzuschließen. Stattdessen würden große überregionale Anbieter, die eine flächendeckende Abdeckung versprechen, den Markt zunehmend dominieren – zum Nachteil des Mittelstands.

Die im Referentenentwurf vorgesehene neue Regelung drohe somit eine Entwicklung zu begünstigen, die genau jene Marktverengung fördert, vor der sie eigentlich schützen sollte. An die Stelle eines vielfältigen, leistungsfähigen Wettbewerbs träte ein stark konzentrierter Markt, in dem nur wenige große Konzerne den Ton angeben und Transparenz wie Wettbewerb weiter erodieren.

sehr ausführliche, weitere Kritikpunkte aufgreifende Presseerklärung des BVSE vom 11.12.25

 

AK
17.12.25