Niedersächsischer Fördertopf „Klimaschutz und Energieeffizienz“

Zurzeit stehen in Niedersachsen noch rund 39 Millionen Euro für Interessierte aus dem Fördertopf „Klimaschutz und Energieeffizienz“ bereit!

Letzte Möglichkeit für einen Antrag ist zum Antragsstichtag 01.09.2025 – Weitere Details und Antragsunterlagen.

Die Hürden sind hoch angesetzt: Eine Einsparung um mehr als 50 % des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring fossiler Energie muss erfolgen – Expertise eines Sachverständigen ist erforderlich. Das Projekt darf nicht bereits begonnen sein.

Bedingungen:

  • Förderfähig sind KMUs und Netzwerke
  • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen

Das kann gefördert werden:

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie)
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie)
  • Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie)
  • Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie)

Der nicht rückzahlbarer Zuschuss kann bis zu 2 Millionen Euro betragen. Von der förderfähigen Bemessungsgrundlage sind 30 – 70% förderfähig. Die prozentuale Höhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlagen.

 

AK
10.3.25