Zurzeit stehen in Niedersachsen noch rund 39 Millionen Euro für Interessierte aus dem Fördertopf „Klimaschutz und Energieeffizienz“ bereit!
Letzte Möglichkeit für einen Antrag ist zum Antragsstichtag 01.09.2025 – Weitere Details und Antragsunterlagen.
Die Hürden sind hoch angesetzt: Eine Einsparung um mehr als 50 % des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring fossiler Energie muss erfolgen – Expertise eines Sachverständigen ist erforderlich. Das Projekt darf nicht bereits begonnen sein.
Bedingungen:
- Förderfähig sind KMUs und Netzwerke
- Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
- Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
Das kann gefördert werden:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie)
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen (2.1.2 der Richtlinie)
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie)
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU (2.1.4 der Richtlinie)
Der nicht rückzahlbarer Zuschuss kann bis zu 2 Millionen Euro betragen. Von der förderfähigen Bemessungsgrundlage sind 30 – 70% förderfähig. Die prozentuale Höhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlagen.
AK
10.3.25
