Wäre ENNEATECH kein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Kunststoffabfälle, könnte das Unternehmen auch kein PA-Rezyklat herstellen.
Denn das eine ist unmittelbar mit dem anderen verknüpft: Die deutsche Gesetzgebung definiert den Begriff Rezyklat als sekundären Rohstoff, der durch die Verwertung von Abfällen gewonnen wird oder bei der Beseitigung von Abfällen anfällt. Deshalb muss jeder Kunststoff-Recyclingbetrieb auch Entsorgungsfachbetrieb sein, denn laut Gesetz entstehen hier aus Abfällen neue Produkte.
Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, kurz EfB, konkret? Das definiert § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Anforderungen beschreibt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Ein Betrieb oder ein Teil eines Betriebes ist demnach nur dann ein EfB, wenn er die entsprechende Zertifizierung vorweisen kann.
Ähnlich wie bei einer Zertifizierung nach ISO 9001 prüfen dabei unabhängige Auditoren, ob alle Voraussetzungen für das Zertifikat als EfB erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise der Fach- und Sachkundenachweis der Mitarbeitenden sowie die Bescheinigung der Zuverlässigkeit der Unternehmensleitung und Führungskräfte. Ein adäquater Versicherungsschutz des Unternehmens ist ebenfalls unerlässlich. Arbeitsabläufe müssen schriftlich geregelt sein und eine Jahresplanung der notwendigen Schulungen des Personals vorliegen.
Lesen Sie bei ENNEATEC, wie hoch die Umweltwirkungen der Rezyklat-Polyamide sind bzw. was der Unterschied zwischen EPD und PCF ist.
AK
18.10.23