Plastiksteuer – jetzt aber schnell?

Es kursiert ein Formulierungsvorschlag, der kurzfristig vom Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags zugeleitet werden könnte und die Einführung einer neuen Steuer auf Kunststoffverpackungen (Plastiksteuer) enthält. Der Vorschlag könnte so unmittelbar in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden.

Damit könnte die geplante Plastiksteuer bereit vom 1. Juli 2027 zu zahlungspflichtigen Tatbeständen führen.

Der vorliegende Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes beziffert Einnahmen, Personalbedarf und Verwaltungskosten. Gleichzeitig bleiben aus Sicht von Plastics Europe Deutschland Berechnungsgrundlagen wie zentrale Fragen zu Steuerschuldnern, Importkontrollen, Bürokratieaufwand und ökologischer Wirkung offen. Insbesondere bleibt auch unklar, ab wann die angekündigte Entlastung für Rezyklatinhalte greifen würde.

Der Gesetzentwurf soll dem Bund ab 2028 jährlich rund 1,485 Milliarden Euro in die Kassen spielen. Für die Eintreibung dürften andererseits erhebliche staatliche Kosten anfallen. Allein bei der Zollverwaltung sind 788 zusätzliche Vollzeitstellen veranschlagt.

Plastics Europe Deutschland kritisiert, die Zahl und Art der steuerpflichtigen Unternehmen sei nicht erkennbar. Der Entwurf enthalte einen bemerkenswerten Widerspruch: Er kalkuliert mit bis zu 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen und fast 800 zusätzlichen Stellen beim Zoll, nenne aber an keiner Stelle die Zahl der Unternehmen, die tatsächlich steuerpflichtig werden sollen. Noch erstaunlicher sei, dass die Steuer an die sogenannte ‚Gewinnung‘ von Kunststoffverpackungen anknüpft – einen Begriff, den das Verpackungsrecht bislang gar nicht kennt. Wer neue Milliardensteuern einführt, solle zuerst klar sagen können, wer sie zahlt. Andernfalls drohe aus dieser Gesetzgebung ein nationales Steuerexperiment zu werden.

Unternehmen sollen jährlich mit zusätzlichen Bürokratiekosten von rund 44,1 Millionen Euro belastet werden. Die ausgewiesenen Bürokratiekosten liegen damit deutlich unter den Größenordnungen, die das Umweltbundesamt in seinem Forschungsvorhaben 87/2025 für vergleichbare Verpackungssteuer-Modelle diskutiert hat. Woher die deutlich niedrigere Schätzung kommt, bleibt im Entwurf offen.

Der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hält die Plastiksteuer für eine Mogelpackung. Sie sei eine rein fiskalische Maßnahme, vor der auch das Umweltbundesamt warnt. Denn eine einseitige Belastung von Kunststoffverpackungen führe zu schwereren und schlechter recycelbaren Alternativen. Es sollte besser endlich einen Vorschlag für die im Koalitionsvertrag vorgesehenen finanzielle Anreize für gut recycelbare Verpackungen mit Rezyklatanteil auf den Tisch. Für deutsche Unternehmen, die auf solche innovativen Verpackungen setzen, stelle das Fehlen solcher Anreize mittlerweile einen echten Wettbewerbsnachteil dar, weil sie ihr entsprechenden Forschungs- und Entwicklungskosten nicht kompensieren könnten.

Bereits vergangene Woche hatten acht Wirtschaftsverbände das Bundeskanzleramt aufgefordert, die neue Verbrauchsteuer nicht im Schnellverfahren in das laufende Haushaltsverfahren einzufügen. Sie fordern ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren sowie eine umfassende wirtschaftliche, administrative und ökologische Folgenabschätzung – BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V., BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Handelsverband Deutschland – HDE e. V. IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V., Markenverband e. V., PlasticsEurope Deutschland e.V., VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen

AK
6.10.26