Seitdem die Überlegungen der EU-Kommission im Jahr 2018 zur Einführung einer Registrierung bestimmter Polymertypen (gemäß Artikel 138 Absatz 2 der REACH-Verordnung) konkreter geworden sind, gab es intensive Diskussionen zwischen der EU-Kommission, der ECHA und zahlreichen Interessengruppen über eine mögliche Gestaltung.
Bisher hat die EU-Kommission noch keine klaren Aussagen dazu gemacht, wie die Polymerregistrierung gesetzlich ausgestaltet werden könnte. Immer noch ist unklar, wie die Identität von Polymeren abgegrenzt werden kann und welche Kriterien dann zu einer Mitteilungs– und gar zu einer Registrierungspflicht führen werden. Stattdessen wird im Sommer ein Impact Assessment der EU-Kommission zu den verschiedenen neuen Konzepten der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit erwartet, das auch die Registrierung bestimmter Polymertypen umfassen soll.
Obwohl Polymere bisher von Titel II (Registrierung) und Titel VI (Bewertung) der REACH-Verordnung ausgenommen sind, bedeutet dies nicht, dass es keine sicherheitsrelevanten Informationen gibt. Die Unternehmen müssen schon heute sicherstellen, dass die auf den Markt gebrachten Polymere keine Gefahr für Mensch und Umwelt sind. Aufgrund der großen Vielfalt der Polymere sind jedoch die Informationen, die die Marktteilnehmer über die von ihnen produzierten oder importierten Stoffen haben, sehr unterschiedlich.
AK
31.5.22