Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV), der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.(BDE) und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) haben die Handreichung „Recycelte Kunststoffe in Produkten – Bestimmung, Anforderungen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung“ herausgebracht.
Neben der Recyclingfähigkeit von Kunststoffprodukten steht vor allem der Wiedereinsatz von recycelten Kunststoffen im Fokus der Anstrengungen für eine bessere Kreislaufführung. In der Praxis ergeben sich dabei vielfach Fragen zur Bestimmung, wann ein Material als Kunststoffrezyklat einzustufen ist und wie zwischen Post-consumer- und Post-industrial-Rezyklaten unterschieden werden kann. Diese und weitere Fragen werden in der gemeinsamen Handreichung geklärt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Außerdem gibt die Handreichung Hinweise zur Rückverfolgbarkeit und zur Produktkennzeichnung.
AK
8.11.22