Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überarbeitet gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium jährlich den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Der Entwurf für 2026 liegt jetzt zur Stellungnahme im Netz: Konsultation – Frist: 17. Juli 2026.

Vorschlag Mindeststandard 2026

Unter den Änderungen:

  • Anpassung der Verbunddefinition unter 5 (Seite 17)
  • Streichung der Definition von faserbasierten Verpackungen unter 5
  • Konkretisierung des Transmissiongrades von Glas durch Beschreibung eines Glasmusters (Seite 29)
  • Bestandteile des Faserstoffs in den Anhängen 2.2, 2.3a und 2.3b (Seiten 31-46)
  • Die Komplettierung, Konkretisierung Verpackungsattribute im Anhang 2
  • Änderungen der Einstufung von Unverträglichkeiten in den Anhängen 2.2, 2.3a und 2.3b (Seiten 31-46)

Details zu den wichtigsten Änderungen

Über die Beteiligungsentgelte setzt der Standard indirekt Design-Anreize für Verpackungen. Mit Blick auf die EU-Vorgabe aus der EU-Verpackungsverordnung gewinnt der Standard deutlich an Bedeutung. Zeitnah könnte er mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung, dem VerpackDG, national schon stärker relevant werden (vgl. § 26a VerpackDG-E).

Bringen Sie Ihre Anmerkungen in den Prozess ein – gerne auch CC an Dr. Wadim Weber, VCI Ffm. (T +49 69 2556-1424 | E wadim.weber@vci.de).

 

AK
24.6.26