Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überarbeitet gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium jährlich den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Der Entwurf für 2026 liegt jetzt zur Stellungnahme im Netz: Konsultation – Frist: 17. Juli 2026.
Vorschlag Mindeststandard 2026
Unter den Änderungen:
- Anpassung der Verbunddefinition unter 5 (Seite 17)
- Streichung der Definition von faserbasierten Verpackungen unter 5
- Konkretisierung des Transmissiongrades von Glas durch Beschreibung eines Glasmusters (Seite 29)
- Bestandteile des Faserstoffs in den Anhängen 2.2, 2.3a und 2.3b (Seiten 31-46)
- Die Komplettierung, Konkretisierung Verpackungsattribute im Anhang 2
- Änderungen der Einstufung von Unverträglichkeiten in den Anhängen 2.2, 2.3a und 2.3b (Seiten 31-46)
Details zu den wichtigsten Änderungen
Über die Beteiligungsentgelte setzt der Standard indirekt Design-Anreize für Verpackungen. Mit Blick auf die EU-Vorgabe aus der EU-Verpackungsverordnung gewinnt der Standard deutlich an Bedeutung. Zeitnah könnte er mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung, dem VerpackDG, national schon stärker relevant werden (vgl. § 26a VerpackDG-E).
Bringen Sie Ihre Anmerkungen in den Prozess ein – gerne auch CC an Dr. Wadim Weber, VCI Ffm. (T +49 69 2556-1424 | E wadim.weber@vci.de).
AK
24.6.26

