Reparatur von Produkten fördern

Die Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann hat im Bundestag im Namen der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur Stellung genommen.

Das Recht auf Reparatur spiele für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft eine große Rolle und sei auch für den Verbraucherschutz relevant. Die Koalitionsfraktionen habe daher ein Recht auf Reparatur im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur gehöre zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Dementsprechend setze sich die Bundesregierung für ein EU-weites Recht auf Reparatur ein und werde auch auf nationaler Ebene entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dabei sei unter einem Recht auf Reparatur nicht nur eine einzelne Maßnahme zu verstehen, sondern ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Dazu gehöre auch, dass Produkte bereits so gestaltet werden, dass sie möglichst lange halten und reparierbar sind. Hierzu seien Ende 2022 EU-weit geltende Mindestanforderungen im Rahmen des Ökodesigns und ein EU-Energielabel für Smartphones und Tablets beschlossen worden.

Auch die Förderung der Reparatur sei ein Element zur Umsetzung eines Rechts auf Reparatur. Hierzu erarbeite das BMUV derzeit ein Förderprogramm, mit dem in Zukunft die Reparaturinfrastruktur unterstützt werden soll. Ausdrücklich befürwortet würden auch Initiativen, die zu einer Bewusstseinsänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen sollen und zu einer Kultur des Reparierens von Geräten beitragen – im Gegensatz zu einer Wegwerfgesellschaft. So begrüße man z. B. die Zielsetzung des Thüringer Reparaturbonus für Elektro-Altgeräte, da die Initiative Anreize setzt, Elektrogeräte länger zu nutzen. Der Reparaturbonus Thüringen sei ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen e.V., bei dem eine anteilige Erstattung der Reparaturkosten erfolgt (siehe auch: http://www.reparaturbonus-thueringen.de).

AK
22.1.23