Risikoanalyse zu Lieferkettensorgfaltspflichten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, dessen Grundlage die Risikoanalyse nach § 5 LkSG ist. Auf 24 Seiten hilft die Handreichung, die Risikoanalyse zu implementieren.

Neben der Handreichung zur Risikoanalyse wird das BAFA zeitnah eine weitere Handreichung zum Beschwerdeverfahren sowie eine Handreichung zur Angemessenheit veröffentlichen.

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das BAFA überwacht die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse, BAFA, August 2022

 

Bild: Shutterstock

AK
24.8.22

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