Schiffsrecycling jetzt in Niedersachsen!

EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG verfügt als bundesweit erstes Unternehmen über eine genehmigte Anlage für das Abwracken von Altschiffen im Emder Hafen in Niedersachsen.

Die Bilder von verrottenden Schiffsriesen, die mit riesigen Löchern im Rumpf vor sich hin rostend an malerisch schönen Stränden liegen, könnten künftig weniger werden – Dank des Know-Hows aus Niedersachsen: Die EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG. hat im April dieses Jahres vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eine offizielle Genehmigung erhalten und verfügt somit als erstes deutsches Unternehmen über eine nach Bundesimmissionsschutzrecht genehmigte Anlage, die für das Abwracken von Altschiffen zugelassen ist.

Das Unternehmen EWD hat sich auf das Recycling alter Schiffe (beispielsweise Küsten- und standortnahe kleine Einheiten, kleinere Fahrgastschiffe oder Industrie- und Offshore-Anlagen) spezialisiert. Die bestehende Genehmigung erstreckt sich auf staatliche Schiffen in nicht gewerblicher Nutzung (Marine- und Behördenschiffe), Binnenschiffen, Küstenschiffen und Seeschiffen und umfasst alle Schritte des Schiffsrecyclings einschließlich der weiteren Demontage vorausgehenden Schadstoffentfrachtung.

Bislang wurden Seeschiffe zumeist ohne Beachtung von Umweltschutz- und Arbeitsschutzstandards in Südasien am Strand händisch zerlegt. Mit dem Internationalen Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hong Kong) sollte Abhilfe geschaffen werden. 2009 wurde dieses Übereinkommen von der internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO – International Maritime Organization) verabschiedet, das im Juni 2025 in Kraft getreten ist. Auf europäischer Ebene gilt die Schiffsrecycling-Verordnung (EU-SRR). Danach dürfen Seeschiffe nur in zugelassenen Abwrackeinrichtungen zurückgebaut und recycelt werden, die von der EU gelistet sind.

In Deutschland wurden jahrelang kaum Schiffsrecyclingtätigkeiten ausgeübt. Es bestehen für diesen Abfallstrom Entsorgungsengpässe. Ausgediente Schiffe werden teilweise nicht außer Dienst gestellt, um den abfallrechtlichen Regelungen zu „entgehen“. Bislang gibt es noch kein deutsches Unternehmen auf der europäischen Liste nach der EU-SRR. Das soll sich ändern.

AK
17.8.25