Sekundärrohstoffe in der öffentlichen Beschaffung

Die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter weist in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage aus dem Bundestag auf den Koalitionsvertrag hin, nachdem der Primärrohstoffverbrauch so weit wie möglich reduziert werden soll.

Diese Anforderung würde grundsätzlich auch für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturmaßnahmen gelten.

Die Bundesregierung strebe darüber hinaus die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen an. Wie in der im Koalitionsvertrag bestätigten Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie festgehalten ist, hätten Bund, Länder und Kommunen mit der öffentlichen Beschaffung einen zentralen Nachfragehebel in der Hand, um die Kreislaufwirtschaft und damit den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu fördern.

Das bestehende Recht, insbesondere § 45 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sehe bereits jetzt Anforderungen zum vorrangigen Einsatz von Sekundärrohstoffen vor. Allgemeine Vorgaben enthalte zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 5 AVV Klima würden im Rahmen der Festlegung des Bedarfs auch Aspekte des schonenden Einsatzes natürlicher Ressourcen und der Kreislaufwirtschaft auf angemessene Weise berücksichtigt werden.

 

AK
12.7.25

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