Die Europäische Kommission hat am 03.07.26 den neuen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting Standard, VS) mitsamt Datenpunkt-Annex sowie den überarbeiteten ESRS mitsamt Datenpunkt-Annex als delegierte Rechtsakte verabschiedet.
Die delegierten Rechtsakte unterliegen nun der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Dafür gilt zunächst eine zweimonatige Prüfungsfrist (mit Option auf eine zweimonatige Verlängerung), innerhalb derer jede der beiden Institutionen Einspruch erheben könnten.
Die delegierten Rechtsakte werden anschließend in allen Amtssprachen im Amtsblatt veröffentlicht.
Der VS wird im Rahmen der neuen Value-Chain-Cap-Regelung als Berichtsgrenze dienen. Value Chain Cap (Wertschöpfungsketten-Obergrenze) bezeichnet die Obergrenze der Nachhaltigkeitsinformationen, die nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen, sofern die Befragten am Bilanzstichtag im vorangegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten.
Die überarbeiteten ESRS müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 von großen Unternehmen angewendet werden, freiwillig bereits für das Geschäftsjahr 2026.
AK
7.7.26

