Die EU-Kommission beabsichtigt, den Start der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um ein Jahr zu verschieben – auf Dezember 2026. Betroffen sind u.a. Unternehmen, die Kautschuk benötigen. Aber auch andere können aufgrund der im Anhang gelisteten Produkte betroffen sein. Prüfen des Anhangs notwendig!
Dies geht aus einem Brief der EU-Kommissarin Jessika Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses im EU-Parlament, Antonio Decaro, hervor.
Begründung ist eine erhebliche technische Belastung der zentrale IT-Plattform zur Umsetzung der EUDR. Neue Prognosen zeigen, dass die erwartete Datenmenge und Interaktionen deutlich höher sind als geplant. Es drohen Systemausfälle, die Unternehmen an der Einhaltung der Vorgaben hindern würden. Die Kommission prüfe derzeit technische Lösungen Ziel sei es, Unsicherheiten für Behörden und Unternehmen zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern.
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, den Start der EUDR auf Ende 2026 zu verschieben (Pressemitteilung BMLEH). Er betont, dass die Ziele der Verordnung – insbesondere der globale Waldschutz – grundsätzlich richtig und wichtig sind. Gleichzeitig kritisiert er die übermäßige Bürokratie für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet. Herr Rainer hatte sich für eine „Null-Risiko-Variante“ eingesetzt.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz soll in einem Schreiben an die Kommissionspräsidentin von der Leyen auf eine „Null-Risiko-Variante“ gedrungen haben. Danach sollen vereinfachte Informationsanforderungen für Produkte aus Ländern mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wertschöpfungskette innerhalb der EU ermöglicht werden.
AK
1.10.25

