Steuerliche Forschungsförderung

Jetzt noch beantragen für 2020 – Anders als bei anderen staatlichen Forschungsförderungen kann die Steuerliche Forschungsförderung bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Für die Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage, die beim Finanzamt geltend zu machen ist, muss vorab eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle vorliegen.

Für Forschungen im Wirtschaftsjahr 2020 muss der Antrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 bei der Bescheinigungsstelle gestellt sein.

Grundsätzliche Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier.

Was ist eine förderfähige Forschung? Dies wird nach drei Kriterien geprüft: Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit. Alle drei Kriterien finden Sie in Videos hier erklärt.

Zum Antragsformular

 

AK
8.12.24