Steuerliche Forschungsförderung – Aktualisierte Grundsätze

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grundsätze für die Anwendung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) mit Datum vom 7. Februar 2023 aktualisiert.

Dies ersetzt die Grundsätze des BMF, datiert vom 11. November 202, und ist ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Änderungen sind in der neuen Fassung als Fettdruck erkennbar.

Mit dem Forschungszulagengesetz wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Details

 

AK
18.2.22