Stoffstandard für Kunststoff mit Lebensmittelkontakt

Achtung: Die Übergangsregel für Materialien und Gegenstände aus gilt nur für solche Kunststoff, die vor dem 16. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden (Artikel 4 der 19. Änderung der Kunststoffverordnung).

Die 19. Änderung der Kunststoffverordnung ist eine materialspezifische Einzelmaßnahme im Sinne der EU Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung (EU-Verordnung Nr. 1935/2004).

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände,

  • die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
  • bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind oder
  • bei vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Die 19. Änderung der Kunststoffverordnung betrifft

  • Stoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffmaterialien und -gegenständen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden – dazu zählt auch der indirekte Kontakt etwa über Produktionsprozesse,
  • Stoffe, die im fertigen Kunststoffmaterial vorhanden sein können,
  • Stoffe aus recycelten oder abfallbasierten Ausgangsmaterialien.

Es sind einige Hilfestellungen verfügbar, welche sich mit den neuen Anforderungen an Qualität und Reinheit von Stoffen, dem Prinzip eines „hohen Reinheitsgrades“ („high degree of purity“) auseinandersetzen:

Speziell zu recycelten Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt:

AK
21.7.26