Mit der EU-Verordnung (EU) 2025/351 wurden wesentliche Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt eingeführt – sogenannte 19. Änderung der Kunststoffverordnung.
Achtung: Die Übergangsregel für Materialien und Gegenstände aus gilt nur für solche Kunststoff, die vor dem 16. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden (Artikel 4 der 19. Änderung der Kunststoffverordnung).
Die 19. Änderung der Kunststoffverordnung ist eine materialspezifische Einzelmaßnahme im Sinne der EU Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung (EU-Verordnung Nr. 1935/2004).
Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände,
- die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
- bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind oder
- bei vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Die 19. Änderung der Kunststoffverordnung betrifft
- Stoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffmaterialien und -gegenständen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden – dazu zählt auch der indirekte Kontakt etwa über Produktionsprozesse,
- Stoffe, die im fertigen Kunststoffmaterial vorhanden sein können,
- Stoffe aus recycelten oder abfallbasierten Ausgangsmaterialien.
Es sind einige Hilfestellungen verfügbar, welche sich mit den neuen Anforderungen an Qualität und Reinheit von Stoffen, dem Prinzip eines „hohen Reinheitsgrades“ („high degree of purity“) auseinandersetzen:
- Interpretationshilfe von PlasticsEurope für Grundsätze des hohen Reinheitsgrades aus der 15. Änderung der Kunststoffverordnung – 15th amendment interpretation_11. May 2021_clear version_17.05.2021
- CFREP_Article-14a-Repeated-Use-Labelling-Guidance of Regulation EU 2025/351.pdf
- Zur DIN 10528 „Lebensmittelhygiene – Anleitung für die Auswahl von Werkstoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln – Allgemeine Grundsätze“ sind die Aktualisierungsaktivitäten fast abgeschlossen.
Speziell zu recycelten Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt:
- VERORDNUNG (EU) 2022/1616 DER KOMMISSION vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
- CFREP-Guidance_on_Article_6_of_Regulation_EU_2022/1616.pdf
AK
21.7.26

