Talkum – RAC Vorschlag zur Einstufung als „kann Krebs erzeugen“

Nachdem bereits die World Health Organisation (WHO) Talkum als »wahrscheinlich krebserregend« einstufte , hat jetzt auch der EU-Ausschuss für Risiokobewertung (Risk Assessment Committee-RAC) eine umfangreiche Datenbank mit Informationen zu Talk ausgewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es ausreichende Beweise dafür gibt, die Exposition gegenüber Talk könnte wahrscheinlich Krebs verursachen.

Talkum wird bei der Herstellung von Gummi, Kunststoffen, Farben und Beschichtungen eingesetzt und in Arzneimitteln verwendet. Außerdem gibt es Körperpuder auf Talkumbasis, die als Babypuder oder als Körperpuder für Erwachsene im Handel sind. Talkum kann Asbest enthalten. Aus diesen Gründen ist in vielen Anwendungsbereichen schon heute nur noch asbestfreies Talkum im Einsatz.

Nach den in der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) festgelegten Spielregeln, findet eine Einstufung grundsätzlich für alle Expositionswege statt. So auch für das Talkum. Der RAC empfiehlt die folgende Gefahreneinstufung:
– Karzinogen 1B, H350 (kann Krebs erzeugen) und
– STOT RE 1, H372 (Schädigt die Lunge beim Einatmen).
Diese Schlussfolgerung basiert auf begrenzten Daten aus Tierstudien (Lungentumoren bei weiblichen Ratten, die durch Inhalation exponiert wurden) und Humanstudien (Eierstocktumoren bei Frauen nach genitaler/perinealer Anwendung).

Ausnahmen für einzelne Expositionspfade können nur dort erfolgen, wo schlüssig nachgewiesen wird, dass dieser Expositionspfad nicht zur selben Gefahr führt. In diesem Fall lagen keine ausreichenden Informationen vor, die zur Ausnahme eines Expositionspfades hätten führen können.

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AK
8.10.24