Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in der frisch überarbeiteten Veröffentlichung „Umgang mit Verpackungen in Europa – eine Übersicht der nationalen Umsetzung“.
Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für europäische Drittstaaten.
In Dänemark etwa wird eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Spanien besteht (noch) eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, sodass der Grüne Punkt obligatorisch auf die Verpackungen zu drucken ist, in der Türkei müssen Hersteller bestimmte Anteile recycelter Materialien einsetzen: All diese und weiter Details hat die DIHK in ihrer frisch aktualisierten Übersicht „Umgang mit Verpackungen in Europa“ zusammengestellt.
Auf 51 Seiten erfahren die Leser für aktuell 25 europäische Länder, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Nun muss dieser vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten werden. Bis die Regelungen beschlossen und in Kraft treten werden, kann jedoch mehr als ein Jahr vergehen. Und auch innerhalb der Länder werden sich Sachverhalte immer wieder ändern.
AK
3.2.23