Die Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 151 vom 19.06.2023). Zukünftige Berufsbezeichnung ist Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Auszubildenden, die bereits vorher begonnen haben, werden zwar umbenannt und können die Zusatzqualifikationen „Additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ erhalten (§ 71), laufen allerdings nach der alten Systematik weiter.
Bedauerlich ist, dass die vom Bildungsgesetz eigentlich eingeforderte Durchlässigkeit zwischen Kunststoff- und Kautschuktechnologen nicht Maschinen- und Anlagenführer noch nicht in die Neuordnung eingebaut wurde.
AK
20.6.23