Die neuen Vergabekriterien für das Siegel „Blauer Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) wurden veröffentlicht.
Die Grenze für siegelfähige Tragetaschen liegt jetzt bei einer Mindeststärke von 65 μm, in der Diskussion waren 100 µm bzw. keine Vorgabe.
Der Geltungsbereich umfasst Fertigerzeugnisse,
- die zu mehr als 90 Gew.-% aus Kunststoff bestehen (Ausnahmen auf Antrag durch das Umweltbundesamt) und
- bei denen sich diese Kunststoffe zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material zusammensetzen, welche aus dem werkstofflichen Recycling stammen.
Fertigerzeugnisse, die folgende PCR-Materialien enthalten, sind von der Zertifizierung mit dem Blauen Engel ausgeschlossen:
- PCR-Materialien, die aus anderen Verfahren stammen als dem werkstofflichen Recycling (z.B. aus dem chemischen Recycling von Kunststoffen)
- PCR-Materialien, die einen SVHC der Kandidatenliste oberhalb einer Schwelle von 0,1 Gew.-% enthalten
- PCR-Materialien, die halogenierte Treibmittel oder halogenierte Flammschutzmittel enthalten
- PCR-Materialien aus Weich-PVC
- PCR-Materialien aus Hart-PVC, die Cadmium und/oder Blei enthalten
- PCR-Materialien aus PET, welches aus dem Produktbereich der PET-(Getränke)Flaschen stammt
Nachweise für die PCR-Materialien werden gefordert.
AK
5.3.23
