Vergabekriterien veröffentlicht

Die neuen Vergabekriterien für das Siegel „Blauer Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) wurden veröffentlicht.

Die Grenze für siegelfähige Tragetaschen liegt jetzt bei einer Mindeststärke von 65 μm, in der Diskussion waren 100 µm bzw. keine Vorgabe.

Der Geltungsbereich umfasst Fertigerzeugnisse,

  • die zu mehr als 90 Gew.-% aus Kunststoff bestehen (Ausnahmen auf Antrag durch das Umweltbundesamt) und
  • bei denen sich diese Kunststoffe zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material zusammensetzen, welche aus dem werkstofflichen Recycling stammen.

Fertigerzeugnisse, die folgende PCR-Materialien enthalten, sind von der Zertifizierung mit dem Blauen Engel ausgeschlossen:

  • PCR-Materialien, die aus anderen Verfahren stammen als dem werkstofflichen Recycling (z.B. aus dem chemischen Recycling von Kunststoffen)
  • PCR-Materialien, die einen SVHC der Kandidatenliste oberhalb einer Schwelle von 0,1 Gew.-% enthalten
  • PCR-Materialien, die halogenierte Treibmittel oder halogenierte Flammschutzmittel enthalten
  • PCR-Materialien aus Weich-PVC
  • PCR-Materialien aus Hart-PVC, die Cadmium und/oder Blei enthalten
  • PCR-Materialien aus PET, welches aus dem Produktbereich der PET-(Getränke)Flaschen stammt

Nachweise für die PCR-Materialien werden gefordert.

AK
5.3.23