VerpackDG verabschiedet

Damit ist das parlamentarische Verfahren zum VerpackDG abgeschlossen. Aufgrund der diversen Änderungen im parlamentarischen Verfahren steht ein offizieller, lesbarer Text zurzeit leider nicht zur Verfügung.

Der Bundesrat winkt den Gesetzesvorschlag durch, um die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 26. August 26 nicht zu gefährden.

E n t s c h l i e ß u n g zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 – BRatsDrs. 377/26 (Beschluss)

Gleichzeitig fordert er die vom Bundesumweltministerium angekündigte Novelle des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ein, um absehbaren Anpassungsbedarf in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen sowie bereits heute bestehende Umsetzungsprobleme zu beheben, und fordert die Bundesregierung auf, diese Novellierung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Überarbeitungsbedarf sieht er u.a. für die Maßnahmen zur Reduzierung und Prävention von Verpackungen und Verpackungsabfällen (§ 59 VerpackDG-E). Die vorgesehenen Regelungen sehen individuelle Maßnahmen durch eine hohe Anzahl von (laut Gesetzesbegründung bundesweit schätzungsweise 60 000) Akteuren sowie Dokumentationspflichten für alle Akteure vor. Hinzu kommt eine entsprechende Kontrollpflicht durch die Behörden. Aus Sicht des Bundesrates stehe der damit verbundene bürokratische Aufwand nicht in einem guten Verhältnis zu den zu erwartenden Ergebnissen.

Ebenfalls angenommen wurde der Landesantrag Nordrhein-Westfalens in BRatsDrs. 377/2/26. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für innovative Recyclingtechnologien weiterzuentwickeln und bestehende Hemmnisse abzubauen. Konkret soll die technologieoffene Recyclingquote für Kunststoffe weiterentwickelt und stärker an die tatsächlichen Bedarfe für den Rezyklateinsatz angepasst werden. Das soll mehr Innovationsanstrengungen für das chemische Recyclings bringen.

AK
21.7.26