Vollzug des LkSG einbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

Eine Novellierung des Gesetzes habe die Bundesregierung bereits angestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.

Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.

Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen sind fortan hohe Voraussetzungen gefordert. Sie sollten nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA solle Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür müsse besonders dargelegt werden.

In einem nächsten Schritt sei beabsichtigt, das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD zu ersetzt. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene dafür ein, die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering zu halten.

AK
1.10.25

Global Connection