Die EU-Kommission legte im Juli 2023 einen Verordnungsvorschlag für Altfahrzeuge (EU-AltfahrzeugVO) vor.
Die EU-AltfahrzeugVO soll einige Verordnungen ändern, insbesondere aber die Richtlinien 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge und 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit ersetzen.
Die vorgeschlagene Verordnung zahle auf den europäischen Grünen Deals und den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ein. Damit könne nach Meinung der EU-Kommission eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Automobilindustrie erreicht werden. Eine enge Verzahnung liege mit wichtigen Gesetzgebungsinitiativen wie u.a. dem Gesetz über kritische Rohstoffe, der Batterieverordnung, der Abfallrahmenrichtlinie, der Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor.
Jedes Jahr erreichten mehr als sechs Millionen Fahrzeuge in Europa das Ende ihrer Lebensdauer. Eine unzureichende Handhabung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer würde zu einem Wert- insbesondere Rohstoffverlust und zu Umweltverschmutzung führen.
Um den Übergang des Sektors zu erleichtern, habe die Kommission eine einzige Verordnung vorgeschlagen, die sich auf mehrere Schlüsselelemente konzentriert, um die Qualität von Design, Sammlung und Recycling zu verbessern.
Einzelmaßnahmen u.a.:
- Recyclat-Verbrauchsanteil: 25 Prozent des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, müssen aus dem Recycling stammen, von denen 25 Prozent aus Altfahrzeugen rezykliert werden müssen.
- Automobilhersteller müssen den Demontagebetrieben klare und detaillierte Anweisungen dazu geben, wie Teile und Bauteile während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Fahrzeugs ersetzt und entfernt werden können.
- Wiedergewinnung von mehr und hochwertigere Rohstoffen, Kunststoffe, Stahl und Aluminium. 30 Prozent der Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollten recycelt werden. Zusätzliche Maßnahmen sollen den Markt für die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Modernisierung von Fahrzeugteilen und -komponenten sowie den Verkaufs von Ersatzteilen ankurbeln.
- Die neuen Vorschriften werden die Herstellerverantwortung ausbaun, indem unter einheitlichen Anforderungen nationale Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt werden. Diese Systeme zielen darauf ab, eine angemessene Finanzierung für obligatorische Abfallbehandlungsverfahren bereitzustellen, Anreize für Recyclingunternehmen zu schaffen, die Qualität recycelter Materialien aus Altfahrzeugen zu verbessern, und so eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Behandlung und den Herstellern zu fördern.
- Um das Verschwinden von Fahrzeugen zu stoppen, sieht der Vorschlag eine bessere Durchsetzung der geltenden Vorschriften vor und erhöht die Transparenz. Dies bedeutet mehr Inspektionen, die digitale Verfolgung von Altfahrzeugenin der gesamten EU, eine bessere Trennung von Altfahrzeugen, mehr Geldbußen für Verstöße und ein Verbot der Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Gebrauchtfahrzeuge.
- Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen wird schrittweise auf neue Kategorien wie Motorräder, Lastkraftwagen und Busse ausgeweitet, um eine umfassendere Abdeckung zu gewährleisten.
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal: „Mit unserem …Vorschlag wird sichergestellt, dass wir so viele wertvolle Rohstoffe wie möglich recyceln und wiederverwenden, was unseren Fahrzeugkomponenten neues Leben ermöglicht und den ökologischen Fußabdruck unseres Straßenverkehrs erheblich verringert.“
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AK
20.9.23