Weniger Verpackungsmüll durch mehr Mehrweg

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein „Drittes Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes – Gesetz für weniger Verpackungsmüll“ zur Abstimmung vorgelegt. Damit soll überflüssige Verpackungen vermieden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen gefördert werden.

Inhalte der Gesetzesnovelle:

  1. Supermarkt und Discounter sollen künftig für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten müssen;
  2. Mehrwegflaschen sollen überall abgeben werden können, wo es Getränke gibt;
  3. Das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go wird auf alle Materialienausgeweitet – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden;
  4. keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co;
  5. Klarstellung, dass die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig ist.

Details ECKPUNKTE zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll

Bild: adobe stock kostenfrei- Schild 391 – Mehrweg_Thomas Reimer

AK
8.7.23