Mit Text 42/2022 hat das Umweltbundesamt eine Analyse der Vorgaben und möglichen Maßnahmen bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung nach der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (EKRL) vorgelegt.
Die Studie nimmt eine rechtliche Analyse der Bestimmungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV bzw. EPR) der EKRL im Hinblick auf ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Insbesondere zielt sie darauf ab, den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln.
In einem ersten Schritt wird das EPR-Konzept der EKRL mit dem EPR-Konzept in anderen Teilen des EU-Abfallrechts verglichen. Die Studie analysiert auch die Übereinstimmung der EPR-Bestimmungen der EKRL mit höherrangigem EU-Recht. Der Schwerpunkt dieser Analyse liegt auf jenen Aspekten, die im Vergleich zu anderen EU-Rechtsvorschriften EPR-Neuheiten darstellen, und wirft rechtliche Fragen auf, die bisher nicht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung von Abfällen der relevanten EK-Produkte.
Ein zweites Ziel der Studie war die Analyse potenziell relevanter EPR-Maßnahmen für die acht verschiedenen EK-Produkte, die unter Art. 8 der EU-Richtlinie in Bezug auf Sammlung, Transport, Behandlung, Aufräumarbeit und Sensibilisierung fallen. Dasselbe galt für die einschlägigen Bestimmungen für Fanggeräte. Auf der Grundlage von Überprüfungen einschlägiger Literatur und ergänzender Experteninterviews, bildeten diese Daten die Grundlage für die Analyse
- welche EPR-Maßnahmen wirksam sein könnten;
- welche Kosten möglicherweise mit diesen Maßnahmen verbunden sein könnten; und
- wer für i) die Durchführung und ii) die Kosten für diese Maßnahmen verantwortlich sein sollte.
Ein dritter und letzter Teil stellt zwei Vorschläge für einen spezifischen Mechanismus (Fonds) zur Umsetzung der EPR-Bestimmungen der EKRL vor – vgl. den Vorschlag zum Einwegkunststofffonds – Referentenentwurf des BMUV. Hier bitte einen Link zu der neuen Newsinternetseite setzen – alte News:https://wip-kunststoffe.de/wip/nachrichten/969572-einwegkunststofffonds/
Der grundsätzlich in englischer Sprache verfasste Text enthält auf den Seiten 29 – 50 eine ausführliche deutsche Zusammenfassung.