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Fördergelder Kreislaufoptimierung Freitag, 08.04.2022

Das Land Niedersachsen hat den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vorgelegt.

Diese Richtlinie soll die EFRE-„Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements“ für den Bereich der Materialeffizienz teilweise fortsetzen, setzt aber andere Schwerpunkte. Für den Bereich der Energieeffizienz ist eine separate Richtlinie in Bearbeitung.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rohstoffproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft. Zweck der Förderung ist es, die als Abfall zu entsorgende Materialmenge zu reduzieren und den Einsatz von Recyclingmaterial in Produkten sowie eine recyclinggerechtere Produktgestaltung zu fördern.

 

Gegenstand der Förderung sollen folgende Vorhaben werden:

1.    betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden, zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz, z. B.

- durch Kreislaufführung von Materialien

- durch Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen

sowie in diesem Zusammenhang mit dem Projekt verbundene Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

 

2.    betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten im Eigentum des Antragstellers im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung, z. B.

- durch einen verbesserten Materialeinsatz

- den Einsatz von Recyclingmaterialien oder Recyclingprodukten (innovative Produktgestaltung)

- optimierte Betriebsabläufe und Organisationsformen

sowie in diesem Zusammenhang mit dem Projekt verbundene Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

 

3.    Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen (KMU)

- zur Steigerung der Ressourceneffizienz durch verbesserten Materialeinsatz oder vermehrten Einsatz von Recyclingmaterial

- für eine abfallarme Produktgestaltung, z. B. im Hinblick auf den Einsatz von seltenen Rohstoffen oder Kunststoffen

- zur Steigerung der Schließung von Materialkreisläufen.

 

Zuwendungsempfänger sind KMU mit Betriebsstätte in Niedersachsen, im 3. Fall universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit solchen KMU.

 

Anträge auf Förderung werden bei der NBank jeweils zu zwei Terminen jedes Jahr möglich sein. Die Termine werden von der NBank auf ihrer Internetseite (www.nbank.de) bekannt gegeben. Ein vorzeitiger Maßnamenbeginn könnte auf Antrag ermöglicht werden.

 

In Anlage 1 zum Richtlinienentwurf befindet sich das Scoring-Konzept, welches wichtige Hinweise zu Themen aufführt, die im Antrag ausgeführt werden sollten.

Im Moment läuft die Verbändeanhörung.

 

 

AK
7.4.22