Wirtschaft kritisiert unnötige Bürokratiekosten durch Einweg-Kunststoff-Fonds

Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE), dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, dem Markenverband und dem Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) auf Unverständnis. Die Belastung komme zur Unzeit. Der detaillierte Vorschlag einer privatwirtschaftlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung sei kostengünstiger umsetzbar.

Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte daher zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumwelt-ministerium und Umweltbundesamt (UBA) zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. Die EU-Regeln sähen vor, dass die umzulegenden Kosten »zwischen den betroffenen Akteuren« festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen. Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium und vom UBA, wer wofür zahlen soll, festgelegt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene sog. Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten.

Unklar ist derzeit noch, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. Dies sei inakzeptabel. Gerade in Zeiten wie diesen sei dies eine im Gesetz zu bestimmende Größe

Kritisiert wird schließlich eine fehlende Ausnahme für pfandpflichtige Einweg-Getränkeflaschen. In Deutschland sorge ein effektives Pfandsystem dafür, dass die Gefahr der Vermüllung durch Getränkeflaschen aus Kunststoff stark reduziert wird.

AK
8.11.22