Seit Oktober vergangenen Jahres konnten keine Fördergelder im ZIM mehr beantragt werden, da die für das ZIM vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft waren. Ab sofort können wieder Anträge im ZIM gestellt werden.
Einige Änderungen sind zu beachten:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
- Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen gelten nicht mehr.
- In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.
- Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Website ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte Formulare zur Verfügung.
- Antragstellung im ZIM wurde nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden.
AK
8.9.22