Zukunftsfestes Steuerrecht

Die beiden Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ haben ihre Berichte vorgelegt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht enthalten.

Im Bericht „Besteuerung der Unternehmen: Einfacher und Effizienter“ finden sich umfangreich und detailliert Vorschläge zur Verbesserung der Besteuerung von Unternehmen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von der Einkommensteuer über die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer bis ins Umwandlungssteuerrecht und ins internationale Steuerrecht. Hinzu treten Änderungsvorschläge zum Verfahrensrecht und zu der Verfahrenspraxis.

Auch der Verband der Chemischen Industrie fordert in seinem Juni-Politikbrief „Steuer-Booster für die Transformation“ eine Steuerreform, deren Effekte sich – ähnlich wie zuletzt 2008 – positiv auf Beschäftigte, Konsum und Investitionsfreude auswirkt.

Fälschlicherweise entsteht oft der Eindruck, der deutsche Staat sei knapp bei Kasse. Dabei zeigt ein Faktencheck, dass das Gegenteil der Fall ist: Noch nie war das Steueraufkommen so hoch wie jetzt. Der aktuellen Steuerschätzung zufolge werden sich die Einnahmen bis 2025 innerhalb von 15 Jahren auf rund 1 Billion Euro jährlich nahezu verdoppelt haben. Das legt nahe: Deutschland hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.

Im Bericht „Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung – Wege zu einer bürgerfreundlichen Einkommensteuer“ stehen die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen im Mittelpunkt, damit diese unbürokratisch ihren steuerlichen Pflichten nachkommen können. Durch eine Reduzierung von Antragsveranlagungen, die Schaffung einer Amtsveranlagung, die Entlastungen bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten und eine stärkere Steuererhebung an der Quelle könnten Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.

AK
18.8.24