EU-Verordnung gegen Entwaldung soll verschoben werden

Die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) sollten eigentlich mit Ende dieses Jahres für die großen Unternehmen greifen.

Die EU-Kommission hat am 2. Oktober 2024 eine Aufschiebung um 12 Monate vorgeschlagen. Dieser Aufschiebung müssen Europäisches Parlament und Rat noch zustimmen, damit sie wirksam werden kann.

Gleichzeitig hat die EU Kommission die Leitlinien zur EUDR herausgegeben und die FAQ um 40 Antworten aktualisiert.

Ferner kündigt die Kommission die zügige Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems bis zum 30. Juni 2025 an. Die Klassifizierung von Ländern oder Teilen von Ländern in drei Kategorien (hohes, normales und geringes Risiko) muss über einen Delegierten Rechtsakt der EU Kommission erfolgen.

 

AK
8.10.24

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