5. Novelle der Verpackungsverordnung und zur VE-Umsetzung

Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Verpflichtung von Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei ihrer zuständigen IHK zu hinterlegen.

Diese enthält unter anderem Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Die IHKn haben nunmehr ein Internetportal freigeschaltet, wo die entsprechenden Informationen zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung eingestellt sind.

Inhalte:

  • Ab dem 2. Mai 2009 die Liste der Unternehmen, die eine VE bei „ihrer“ Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt haben.
  • Infos über die gesetzlichen Vorschriften.
  • Hinweise und eine Handlungsanleitung zur VE-Hinterlegungspflicht.
  • Fragen und Antworten zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung und zur VE-Umsetzung.
  • Eine Liste der dualen Systeme.

Zur Verpackungsverordnung; gültig ab 1. April 2009 >

(nichtamtliche Lesefassung des Bundesumweltministeriums von 4. April 2008)