5. Novelle der Verpackungsverordnung und zur VE-Umsetzung
Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Verpflichtung von Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei ihrer zuständigen IHK zu hinterlegen.
Diese enthält unter anderem Materialart und Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Die IHKn haben nunmehr ein Internetportal freigeschaltet, wo die entsprechenden Informationen zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung eingestellt sind.
Inhalte:
Zur Verpackungsverordnung; gültig ab 1. April 2009 >
(nichtamtliche Lesefassung des Bundesumweltministeriums von 4. April 2008)