6 neue Stoffe auf der SVHC-Kandidatenliste

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern – SVHC) nach der REACH-VO wurde um 6 Stoffe auf jetzt insgesamt 144 erweitert.

Aufgenommen wurden die Stoffe Cadmium und Cadmiumoxid, Pen-tadecafluoroktansäure (PFOA) und Ammonium Pentadecafluoroktanoat (APFO) besitzen fortpflanzungsgefährdende und PBT- (persistent, bioakkumulierend, toxisch) Eigenschaften. Der Stoff Dipentylphthalat ist fortpflanzungsgefährdend. Die Stoffgruppe 4-Nonylphenolethoxylate, verzweigt und linear, wurde auf Grund seiner in der Umwelt endokrin wirksamen Abbauprodukte als SVHC identifiziert. Schon die Aufnahme in die Kandidatenliste führt zu einigen Verpflichtungen für Unternehmen. Diese Verpflichtungen beziehen sich nicht nur auf die aufgenommenen Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch auf Erzeugnisse, in denen die Stoffe vorhanden sind. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen dieser Stoffe enthalten, haben ab dem 20. Juni 2013 sechs Monate Zeit, ihren Meldepflichten an die ECHA nachzukommen. U:a. müssen Lieferanten von Erzeugnissen innerhalb der EU oder des EWR, die in der Kandidatenliste aufgeführte Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Prozent (w/w) enthalten, ihren Kunden oder auf Aufforderung einem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung die ihnen zur Verfügung stehenden sachdienlichen Angaben zukommen lassen. Diese Angaben müssen die sichere Verwendung des Erzeugnisses gewährleisten und mindestens den Namen des Stoffes enthalten. Allen SVHC-Stoffen droht ein Verbot mit Zulassungsvorbehalt.

Erstellt am 16.7.2013