EU- Kennzeichnungsvorschriften – Deutscher Vollzug

Deutschland hat mit dem „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon“ die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der europäischen GHS/CLP-Verordnung geschaffen. Die deutsche Regelunge traten am 8. November 2011 in Kraft.

Durch die Anpassung des nationalen Chemikalienrechts werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Anwendung der europaweit geltenden Kennzeichnungs-Verordnung in Deutschland geschaffen, Zuständigkeiten der Behörden festgelegt und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben. Es legt Spielregeln fest, damit das Nebeneinander der alten, übergangsweise bis 2015 zum Teil noch geltenden Kennzeichnungsvorschriften mit den neuen Regeln möglichst reibungslos abläuft.Mit dem Gesetz wurden die Mitteilungspflichten an die Giftinformationszentren(§16e ChemG) massiv ausgeweitet. Künftig müssen alle als gefährlich eingestuften Gemische gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie für private, gewerbliche oder industrielle Zwecke in Verkehr gebracht wurden.Die Ende 2008 verabschiedete europäische GHS/CLP-Verordnung regelt nach den Vorgaben eines auf UN-Ebene weltweit abgestimmten Systems die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Neben Einstufungsvorschriften wird sich das Bild der Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. So wird z. B. statt der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund künftig eine verkehrsschildartige Gestaltung mit Gefahrenpiktogrammen auf weißem Grund mit roter Umrandung zu sehen sein. Sie liefern grundlegende Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und eine sichere Verwendung. Für weitere Information siehe vorausgehende News.