Achtung! Ausfuhranmeldungen ab dem 1. Juli 2009 nur noch elektronisch

Die Änderungen des EG-Zollrechts und der Außenwirtschaftsverordnung bringen für deutsche Exporteure umfangreiche Neuerungen mit sich. Insbesondere müssen sich deutsche Ausführer darauf einstellen, dass zum 1. Juli 2009 Ausfuhranmeldungen nur noch in elektronischer Form abgegeben werden können. Dazu ist im Regelfall das elektronische Ausfuhrverfahren ATLAS-Ausfuhr vorgesehen.
Um ab dem 1. Juli 2009 die Erleichterungen aus den o.g. Verfahren weiterhin in Anspruch nehmen zu können ist es erforderlich, die Bewilligung bei dem Hauptzollamt neu zu beantragen.

Um sicherzustellen, dass die beantragte Verfahrensvereinfachung zum 1. Juli 2009 erteilt werden kann, wird vom Zoll dringend empfohlen, die entsprechenden Anträge sofort zu stellen. Eine automatische Umstellung der bisherigen Bewilligungen zum Verfahren des Zugelassenen Ausführers bzw. im Vorausanmeldeverfahren erfolgt nicht; diese werden zum 30. Juni 2009 widerrufen. Der Zoll hat einen Service Desk eingerichtet: Tel.: 0800/1012631, Fax: 069/20971-584, E-Mail: servicedesk@zivit.de. Weitere Informationen können auf der Zoll-Internetseite abgerufen werden.

 

Bild: ATLAS