Additive im Kreuzfeuer

Es wurden weitere Additive für den Beschränkungsanhang der REACh-VO (Anhang XVII) an die ECHA gemeldet. Beschränkung werden für Methanol und das Flammschutzmittel deca-BDE gefordert.

Zusätzlich möchte Dänemark die Phthalate BBP, DBP, DEHP und DIBP, die bereits aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität (Art. 57c) auf der SVHC (substances of very high concern)-Kandidatenliste stehen, auch nach Art. 57f (equivalent level of concern for human health and the environment) aufnehmen lassen. Dies könnte dazu führen, dass diese Phtalate schneller auf den Anhang XIV der REACh-VO gesetzt werden. Ferner hat Österreich beantragt, den PVC-Stabilisator DOTE in die Kandidatenliste für SVHC-Stoffe aufzunehmen.Die Beschränkung von Stoffen nach Anhang XVII der REACh-VO hat andere Folgen als die Aufnahme in Anhang XIV der REACh-VO, die Liste der SVHC–Stoffe. Beschränkte Stoffe dürfen  grundsätzlich ohne weitere Schritte auf dem Markt verbleiben, sind nur in manchen Bereichen eingeschränkt nutzbar, während SVHC-Stoffe des Anhang XIV der REACh-VO grundsätzlich auf dem Markt verboten sind, solange sie nicht extra zugelassen wurden.Achtung: Die Frage, ab wann diese Beschränkungen gelten, muss in der jeweiligen Änderungsverordnung nachgeschlagen werden.

Erstellt am 18.9.2014 geändert 2.10.14