Änderung der Verpackungsverordnung

Ab dem 1. Januar 2009 gelten veränderte Spielregeln für Verpackungen. Im Bundesgesetzblatt Nr. 12, S. 531 ff. ist die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung veröffentlicht worden. Wesentliches Ziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen.

Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden. Neu gefasst wird auch die Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, sowie für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.



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