Änderung des Bilanzrechts

Mit dem 1. Januar 2010 müssen die neuen Bilanzierungsregeln angewandt werden. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessern und die Vergleichbarkeit mit internationalen Abschlüssen erleichtern.

Es sieht eine Reihe von Änderungen vor. Unter anderem gilt jetzt ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Geschmacksmuster. Es ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen insbesondere Start-ups, ihre Entwicklungen in der Bilanz abzubilden. Dagegen können Unternehmen mit Abgrenzungsproblemen zwischen der Forschungs- und Entwicklungsphase auf die Aktivierung verzichten.


Einen Überblick über die vom BilMoG festgeschriebenen Änderungen vermittelt die vom BDI (Bundesverband der deutschen Wirtschaft) erstellte Broschüre >