Änderungen im Abfallrecht EU-weit beschlossene Sache

Die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie legt neue Spielregeln für das Recycling fest. Die RICHTLINIE 2008/98/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien wurde im EU-Amtsblatt L 312/2 am 22. November 2008 veröffentlicht.

Sie bindet zunächst nur die Mitgliedstaaten. Diese sind aufgefordert, die Regelungen ab dem 12. Dezember 2010 in ihren Staaten in Kraft zu setzen.


Für Recycler von entscheidender Bedeutung dürfte die Festlegung sein, wann die Abfalleigenschaft endet (Artikel 6) und damit das REACH-Regime beginnt. Erstmals werden in der Abfallrahmen-Richtlinie selbst Recyclingquoten festgelegt – 50 Prozent Gewichtsprozent für Abfälle aus Hausmülle und Kunststoffe. Die neue 5-Stufen-Verwertungshirarchie ist nunmehr leicht zugunsten der stofflichen Verwertung verschoben. Die Definition eines Nebenproduktes (Artikel 5) unternimmt den Versuch, die Rechtsprechung der letzen Jahre gesetzlich bindend zu formulieren.

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