Änderungen im Zuwanderungsrecht

Zum 1. August 2012 traten wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft. Die Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter zu beschäftigen, wurde erweitert, dies auch für Personal ohne Hochschulabschluß.

Wichtige Erleichterungen sind insbesondere:

  • geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU (gilt nur für Akademiker) als die bisherige Gehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis Hochqualifizierter nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG (dieser Tatbestand wurde gänzlich gestrichen)
  • neue Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche
  • Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen
  • Erleichterung für Absolventen einer betrieblichen Ausbildung
  • Verfahrensbeschleunigung durch Fiktion der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach zwei Wochen und Möglichkeit der Zustimmung der BA vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörde

Information für Arbeitgeber (Stand Juli 2012) zusammengefasst. Zusätzlich enthält diese Information alle zuständigen Stellen mit Kontaktdaten.


Das neue






Erstellt am 20.08.2012