Änderungen im Zuwanderungsrecht
Zum 1. August 2012 traten wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft. Die Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter zu beschäftigen, wurde erweitert, dies auch für Personal ohne Hochschulabschluß.
Wichtige Erleichterungen sind insbesondere:
Erstellt am 20.08.2012