Anleitung für Abfall und zurückgewonnene Substanzen – Guidance on waste and recovered substances

Was haben Kunststoffrecycler nach REACH zu tun? Eine erste Aufklärung versucht die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) mit Ihrer „Guidance on waste and recovered substances“. Diese Anleitung beschreibt zumindest oberflächlich, unter welchen Bedingungen der Befreiungstatbestand aus Artikel 2 (7) (d) der REACH-Verordnung greift.

Es wird aufgezeigt, welche Verpflichtung zur Informationen in der Lieferkette besteht. Ein eigenes Kapitel zu Polymeren und Gummi ist enthalten. Alle Mitgliedstaaten hatten im Entstehungsprozess die Möglichkeit, Änderungen an dieser Anleitung einzubringen. ECHA-Guidance >