Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch
Der EuGH hat seine Rechtsprechung zum Urlaubsrecht zu Gunsten der Arbeitgeber korri-giert: Für den Fall einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann der Anspruch auf den Jahresurlaub gesetzlich, tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich zeitlich beschränkt werden!
Ein Recht, Urlaubsansprüche unbegrenzt anzusammeln, gibt es nicht. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf der Urlaubsanspruch erlischt (Übertragungszeitraum), muss jedoch mit dem Erholungszweck des Urlaubs in Einklang stehen, mithin die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreiten. Ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten erfüllt diese Voraussetzung.
Sachverhalt:
2003/88/EG
Entscheidung:
Ein über mehrere Jahre arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat kein Recht, Urlaubsansprüche unbegrenzt anzusammeln.
Bewertung:
Rechtsprechungsübersicht erstellt von Chemienord, Arbeitgeberverband für die Chemischen Industrie in Norddeutschland e.V.