Ausbildungsbonus jetzt beantragen!

Am 4. Juli 2008 wurde das 5. SGB III-Änderungsgesetz verabschiedet. Danach steht Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzung ein Ausbildungsbonus in Höhe von bis zu 7.000,- € zu, wenn sie Altbewerbern einen zusätzlichen Arbeitsplatz bieten. Mit dem Ausbildungsbonus sollen bis zum Jahr 2010 etwa 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse entstehen.

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