Auslandsreisekosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für Tätigkeiten im Ausland mit Schreiben vom 11. November 2013 veröffentlicht.

Für Tätigkeiten im Ausland gibt es nur noch zwei Pauschalen, die von der Abwesenheitsdauer bestimmt werden. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Erstellt am 8.12.2013