Beschaffung im Bund
Die Auftragsvergabe des Bundes wurde in der AVV Klima neu geregelt.
Die AVV EnEff (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen) geht darin auf.Die bisher auf Energieeffizienz ausgerichteten Verwaltungsvorgaben bei der Beschaffung werden jetzt auf Kreislaufwirtschaftsaspekte ausgedehnt. Diese Pflichten der Öffentlichen Hand sind in § 45 KrWG näher definiert. Die AVV Klima konkretisiert diese. Dafür wurde erstmalig auch eine Negativliste aufgenommen.Die Negativliste enthält zum einen Bekanntes, aufgrund anderweitiger gesetzlicher Vorgaben, geht zum anderen aber darüber hinaus, z.B.:
AK
20.09.21