Bisphenol A
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Risikoneubewertung von Bisphenol A (BPA CAS- Nr. 80-05-7) vorgenommen und stuft die Chemikalie darin als potenziell gefährlich ein, sieht den Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und einer BPA-Exposition allerdings nur als „wahrscheinlich“ und nicht zwingend gegeben an.
Die EFSA empfiehlt dennoch, die sogenannte täglich tolerierbare Aufnahmemenge von BPA (TDI) von bislang 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 Mikrogramm zu senken. Eine endgültige Entscheidung über die Herabstufung des Grenzwerts müssen aber EU-Kommission und Mitgliedstaaten treffen. Bis zum 13. März 2014 haben Interessengruppen die Möglichkeit, den Entwurf der Risikoneubewertung für BPA zu kommentieren. Als Ausgangsstoff für zahlreiche Kunststoffe und Weichmacher ist BPA weit verbreitet (z.B. in Lebensmittelverpackungen, Babyschnullern oder Thermopapier).
Erstellt am 8.2.2014