Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidung vom 11.04.2007 – 9 AZR 500/05) stehen dem Arbeitnehmer die für Geschäftsreisen auf seinem Meilenkonto gutgeschriebenen Meilen nicht zu. Um keine betriebliche Übung zu begründen, sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass eine Gewährung zur privaten Meilennutzung unter ausdrücklichem Freiwilligkeitsvorbehalt erfolgt.

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