BREXIT vorbereiten

EU-Kommission fordert alle zu Vorbereitungsmaßnahmen auf.

Die EU-Kommission fordert alle zu Vorbereitungsmaßnahmen auf, die möglicherweise vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019 betroffen sind. Der Austritt UKs aus der EU hat Auswirkungen auf Bürger, Unternehmen und Behörden, und das sowohl im UK als auch in der EU.
Die Mitteilung der EU-Kommission – vom 19.07.2018, COM (2018) 556 –  Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019 zeigt auf: „Es könnte eine Übergangsphase geben … aber wir müssen uns auf alle Szenarien vorbereiten … und jedes Szenario zieht unterschiedliche Folgen nach sich.“ Mit dieser Feststellung unterscheidet die EU-Kommission die möglichen Hauptszenarien eines EU-Austritts von UK (mit bzw. ohne Austrittsabkommen) und beschreibt die jeweiligen Folgen. Außerdem wird ein Appell an diejenigen gerichtet, die sich aus Sicht der Kommission besonders vorbereiten sollten:

„Es ist wichtig, dass Unternehmen jeder Größe, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), umgehend die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Private Akteure, Unternehmen und Selbstständige müssen

  • Verantwortung für ihre individuelle Situation übernehmen,
  • die potenziellen Auswirkungen eines Austritts ohne Abkommen auf ihr Geschäftsmodell einschätzen,
  • die notwendigen wirtschaftlichen Entscheidungen treffen und
  • bis zum 30. März 2019 sämtliche erforderlichen administrativen Schritte ausführen.

erstellt von BB
eingestellt von AK – 28.08.18